1. Wann und wie wird eine Endocarditisprophylaxe durchgeführt?
Fast
alle angeborenen Herzfehler gehen mit einem erhöhten Risiko einher,
eine Entzündung der Herzinnenhaut (= Endokarditis) zu erleiden. Die
Herzinnenhaut überzieht die Herzklappen und kleidet die Herzhöhlen aus.
Sie ist zart und glatt um ein reibungsloses Vorbeiströmen des Blutes zu
gewährleisten. Dort wo die Herzinnenhaut einer krankhaften Belastung
durch einen Herzfehler ausgesetzt ist, wird sie dick und höckrig. Bei
bakteriellen bzw. eitrigen Entzündungen im Körper, wie zum Beispiel
einer Angina, bei der Bakterien auch in der Blutbahn kreisen, können
sich diese an den veränderten Stellen der Herzinnenhaut festhaften und
an diesem Ort eine schwere Entzündung auslösen. Meist sind bei diesen
Entzündungen die Herzklappen sehr in Mitleidenschaft gezogen und
verlieren ihre Funktion. Der betroffene Patient fühlt sich beträchtlich
krank, leidet an Fieberschüben und Zeichen der Blutvergiftung. Die
Behandlung der Endokarditis ist äußerst langwierig und besteht in einer
vielwöchigen Infusionstherapie mit Antibiotika. Ein völliges Ausheilen
ist nicht immer zu erzielen und eine Rückfallgefahr besteht zeitlebens.
Eine vorbeugende Behandlung einer bakteriellen Entzündung mit einem
entsprechend wirksamen Antibiotikum als Saft oder Tabletten ist daher
bei einem Patienten mit angeborenem Herzfehler absolut unerläßlich !
Bei welchem Herzfehler diese Prophylaxe erforderlich ist, geht aus dem
Herzpaß hervor, den ein Patient mit Herzfehler bei sich haben sollte.
Hier ist auch vermerkt bei welchen chirurgischen oder zahnärztlichen
Eingriffen, bei denen die Gefahr besteht, Bakterien in die Blutbahn
einzuschwemmen, eine antibiotische Schutzbehandlung während des
Eingriffes nötig ist.
2. Dürfen Kinder mit Herzfehlern geimpft werden und was ist dabei zu beachten?
Grundsätzlich
gelten bei Kindern und Erwachsenen mit einem angeborenen Herzfehler
dieselben Richtlinien für Schutzimpfungen wie bei herzgesunden
Menschen. Besonders Menschen mit eingeschränkter Herzleistung, die
beispielsweise der Belastung durch fieberhafte Erkrankungen nicht so
gut gewachsen sind, möchte man durch eine entsprechend komplette
Durchimpfung schützen. Zusätzlich zu den vorgesehenen Impfungen des
Impfplanes empfiehlt sich bei allen Herzfehlern mit Blausucht oder
deutlich eingeschränkter Herzfunktion auch die jährliche Grippeimpfung,
sowie aus aktuellen Anlass auch die Impfung gegen die "neue Grippe".
Wie bei Herzgesunden sollte man zur Impfung an keinem hochfieberhaften
Infekt leiden; ein vorangegangener operativer Eingriff muß bereits 4-6
Wochen zurückliegen.
3. Sind bei Herzoperationen Bluttransfusionen erforderlich? Besteht die Möglichkeit zur Eigenblutspende?
Bei
allen Operationen am Herzen muß mit der Notwendigkeit von
Bluttransfusionen gerechnet werden - entweder um Blutverluste während
des Eingriffes zu ersetzen, oder bei Operationen von Säuglingen und
Kleinkindern an der Herz-Lungen-Maschine, die ja für die Operation mit
Spenderblut befüllt werden muß. Erst ab dem Schulalter kann
routinemäßig versucht werden, ohne Bluttransfusion auszukommen, die
Entwicklung neuer Techniken gibt aber Hoffnung, dass immer kleinere
Kinder in Zukunft ohne Fremdblut operiert werden können.
Blutkonserven, die für Herzoperationen an Kindern herangezogen werden,
stammen in unserm Herzzentrum aus einem speziellen Spenderkollektiv,
das regelmäßig Screeninguntersuchungen auf Infektionskrankheiten
unterzogen wird; das Spenderblut wird nach der Abnahme
selbstverständlich wiederum getestet und einem
Virusinaktivierungsverfahren unterworfen, anschließend mit
Empfängerblut auf absolute Verträglichkeit untersucht und erst dann zur
Verabreichung freigegeben.
Bei geplanten Eingriffen bei älteren Kindern besteht die Möglichkeit
zur Eigenblutspende. Dies wird individuell entschieden und bei der
Planung der Operation besprochen.
Blutprodukte von verwandten Personen werden wegen schlechterer
Verträglichkeit und der hohen Rate von Immunisierungsreaktionen nicht
durchgeführt.
Die Optimierung des Blutbildes vor Herzoperation ist uns ein wichtiges
Anliegen. Derzeit werden Vorbereitungen zur Verwirklichung eines
Projektes zur Vermeidung von Fremdblut getroffen.
4. Darf ein Kind mit Herzfehler am Schulsport teilnehmen?
Bei
allen leichtgradigen Herzfehlern, also kleineren Defekten in der
Herzscheidewand und geringgradigen Herzklappenfehlern ist Schulsport
ohne Einschränkungen möglich, genauso bei allen operierten Herzfehlern,
bei denen eine normale Anatomie mit einer normalen Herzfunktion
wiederhergestellt werden konnte.
Auch vielen Kindern mit
komplizierten angeborenen Herzfehlern mit beispielsweise nur einer
Herzkammer ist nach einer erfolgreichen Behandlung das Schulturnen und
normaler Freizeitsport möglich.
Größte Vorsicht ist geboten bei höhergradigen Herzklappen- oder
Gefäßverengungen (Aortenklappenstenosen oder Aortenisthmusstenosen),
die heimtückischerweise jahrelang keinerlei Beschwerden verursachen und
dennoch zu einem akuten Herzversagen bis zum Sekundenherztod führen
können. Hier ist bis zur Operation auch bei normalem Befinden jegliche
körperliche Belastung streng zu meiden.
In jedem Fall ist die Frage - Sport ja oder nein - immer mit dem behandelnden Arzt oder dem behandelnden Zentrum zu klären.
5. Darf ich mein herzkrankes Kind auf eine Flugreise mitnehmen?
Flugreisen
sollten immer mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden. Meistens
bestehen hier keine Bedenken. Vor allem bei Kindern mit erniedrigter
Sauerstoffsättigung können Flugreisen aufgrund des niedrigeren
Sauerstoffgehalts in der Flugkabine ein Problem sein.
6. Was ist die Ursache von Herzfehlern?
Das Herz entwickelt sich im Mutterleib innerhalb einer Zeit von wenigen
Tagen in einer Phase, wo die werdende Mutter zumeist von der
Schwangerschaft noch gar nichts weiß. In dieser Periode sind die
Grundsteine für die Anatomie des Herzens und der übrigen Organe gelegt
und sind in der weiteren Schwangerschaft nicht mehr zu beeinflussen.
Manche Herzfehler werden vererbt, manche sind Teil eines
Krankheitssyndroms, wie zum Beispiel des Down-Syndroms; Infektionen
(z.B. Röteln), Medikamenteneinnahme, mütterliche Erkrankungen (z.b.
Diabetes) oder ionisierende Strahlen können zu Herzfehlern führen, aber
die überwiegende Mehrzahl der angeborenen Herzfehler (ca 80%) entsteht
quasi schicksalshaft und ohne eine fassbare Ursache.
7.
Ich (wir) habe(n) bereits ein Kind mit Herzfehler: besteht jetzt ein
erhöhtes Risiko ein weiteres Kind mit Herzfehler zu bekommen?
Haben
Eltern bereits ein Kind mit Herzfehler, so steigt das Risiko ein
weiteres Kind mit Herzfehler zu bekommen auf 2-5 % an, ist also immer
noch sehr gering. Eine in der 18. – 22. Schwangerschaftswoche
durchzuführende fetale Herzultraschalluntersuchung kann bereits
gravierende Herzfehler ausschließen oder erkennen. Genetische
Untersuchungen können manchmal gute Aufschlüsse darüber geben, ob in
einer weiteren Schwangerschaft ein erhöhtes Wiederholungsrisiko besteht
oder nicht.